23. April 2020

Information RAV zur aktuellen Lage

Der Bundesrat hat am 26. März 2020 die Stellenmeldepflicht für 6 Monate aufgehoben. Das bedeutet, dass die Arbeitgebenden von der Pflicht zur Meldung meldepflichtiger Stellen und den damit verbundenen Aufgaben und Pflichten entbunden sind.

Dasselbe gilt auch für die öffentliche Arbeitsvermittlung (öAV).


Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Sie auch in dieser ausserordentlichen Lage bei der der Suche nach passenden Kandidaten zu unterstützen. Sie können Ihre offenen Stellen weiterhin per Telefon, E-Mail oder auch über arbeit.swiss melden und freischalten lassen.


Zudem haben Sie über den Job-Room der Plattform www.arbeit.swiss jederzeit die Möglichkeit, Stellensuchende direkt zu selektieren und sich mit der konkreten STES-ID direkt an den Personalberater des zuständigen RAV zu wenden.


Bis auf weiteres erfolgen keine Kandidatenvorschläge durch den Arbeitsmarktservice.

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